Mietverwaltung

Für Sie als Eigentümer/-in einer Wohnanlage oder eines einzelnen Miethauses übernehmen wir sämtliche Tätigkeiten einer ordentlichen Mietverwaltung.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Buchung aller Ein- und Ausgänge auf dem entsprechenden Hauskonto
  • Verbuchungen aller Miet- und Nebenkosten-Zahlungen auf den verschiedenen Einzelkonten der Mieter
  • Verbuchungen aller Ausgaben (Gemeinde/Stadt, Wasser, Strom, Heizung etc.) auf den entsprechenden Ausgabekonten
  • Erstellung einer Hausabrechnung (alle Einnahmen und Ausgaben)
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung für die einzelnen Mieter
  • Im Bedarfsfall Anmahnung der Begleichung der Aussenstände (Miete oder Nebenkosten) bei den Mietern; nach Rücksprache mit dem Eigentümer bis zur Erhebung einer Klage
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Nach Rücksprache mit dem Eigentümer Einholung von Angeboten zu bevorstehenden Reparaturarbeiten / Sanierungsarbeiten
  • Überwachungen der Arbeiten der beauftragten Handwerker und Kontrollieren der entsprechenden Rechnungen
  • Wahrnehmung aller Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber

Musterabrechnungen (Bilder unten)

Jeder Eigentümer erhält von uns bei der Erstellung einer Abrechnung folgende Unterlagen:

Die Betriebskostenabrechnung ist für die Mieter bestimmt und legen direkt die neuen monatlichen Betriebs/Heiz- kosten Vorauszahlungen der Mieter fest.

Die Hausabrechnung ist bei einer Mietverwaltung nur für den Hauseigentümer gedacht, damit dieser schnell und übersichtlich eine Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben sieht. Die unter Ausgaben aufgeführten Aufwendungen unterteilen sich in:
- auf den Mieter umlegbare und
- nicht umlegbare Kosten.

Der Einzelkontoauszug bei der Mietverwaltung legt dar, wann die Höhe der Kaltmiete, die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung und die Höhe der Heizkostenvorauszahlung soll gestellt wurde und wann der Mieter die Miete in welcher Höhe beglichen wurden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und freuen uns Ihnen ein Angebot nach Ihren persönlichen Wünschen zu unterbreiten, ebenfalls senden wir Ihnen gerne unsere Angebotsmappe mit detaillierten Leistungsverzeichnis zu.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.